Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Entwicklungsleistungen. Unverbindliche Übersetzung, maßgeblich ist die englische Fassung.
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Softwareentwicklung, Design und Betriebsleistungen zwischen der NextGate Digital UG (haftungsbeschränkt) („Auftragnehmer“) und ihren Kunden („Auftraggeber“). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen; Verträge mit Verbrauchern schließt der Auftragnehmer nicht.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Für die eigenen Produkte des Auftragnehmers (z. B. NextGate Digital Invoice, Passportlab, KFZDesk) gelten die auf den jeweiligen Websites veröffentlichten Bedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Projekte werden in der Regel in agilen Iterationen umgesetzt; Änderungen des Leistungsumfangs erfolgen über einen dokumentierten Änderungsantrag (Change Request).
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Informationen, Zugänge, Testdaten und Ansprechpersonen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen entsprechend.
§ 4 Vergütung und Zahlung
Leistungen werden nach Aufwand zu den im Angebot genannten Sätzen oder als Festpreis für klar definierte Leistungspakete abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Abnahme
Nach Fertigstellung eines Werks fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auf und setzt dafür eine angemessene Frist von mindestens zehn Werktagen. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB).
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden; solche Mängel beseitigt der Auftragnehmer im Rahmen der Gewährleistung.
§ 6 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein ausschließliches, übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Vorbestehende Bibliotheken, Frameworks und wiederverwendbare Komponenten des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum; an ihnen wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
§ 7 Open-Source-Komponenten
Eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen; der Auftragnehmer weist auf wesentliche Lizenzpflichten hin.
§ 8 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Werk die vereinbarte Funktion erfüllt. Mängel werden zunächst durch Nachbesserung oder Neuherstellung (Nacherfüllung) beseitigt; schlägt diese fehl, gelten die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers. Ausgeschlossen sind Mängel, die auf Eingriffe Dritter oder eine veränderte Systemumgebung zurückgehen.
Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach der Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer Garantie sowie für Mängel, die der Auftragnehmer arglistig verschwiegen hat; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Im Übrigen haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Auftragswert.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 11 Auftragsverarbeitung
Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, insbesondere beim Hosting, Betrieb oder der Wartung von Systemen mit solchen Daten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag geht diesen Bedingungen in allen Fragen des Datenschutzes vor.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
Betriebs- und Wartungsverträge laufen zunächst zwölf Monate und verlängern sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese Bedingungen sind in englischer Sprache verfasst; verbindlich ist allein die englische Fassung. Diese deutsche Übersetzung dient nur dem besseren Verständnis.