/ Compliance · Digitaler Produktpass

Digitale Produktpässe für Batterien und alle Produkte, die folgen.

Die EU-Batterieverordnung verlangt ab dem 18. Februar 2027 für viele Batterien einen digitalen Produktpass, und die Ökodesign-Verordnung (ESPR) weitet den Pass auf weitere Produktgruppen aus. Wir bauen die Datenflüsse dahinter und betreiben mit Passportlab eine eigene Produktpass-Plattform.

Rechtsstand geprüft am:

Welche Batterien einen Pass brauchen

Nach Artikel 77 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 brauchen diese Batterien einen Batteriepass, wenn sie ab dem 18. Februar 2027 in der EU in Verkehr gebracht werden:

  • Batterien für Elektrofahrzeuge
  • Batterien für leichte Verkehrsmittel, etwa für E-Bikes und E-Scooter
  • Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh

Der Pass ist über einen QR-Code auf der Batterie abrufbar und enthält die Angaben aus Anhang XIII, von Materialien und CO₂-Fußabdruck bis zu Leistung und Recycling. Verantwortlich ist der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt, also auch Importeure.

ESPR: die nächsten Produktgruppen

Die ESPR (EU) 2024/1781 ist im Juli 2024 in Kraft getreten. Sie legt die Anforderungen an den Produktpass Produktgruppe für Produktgruppe über delegierte Rechtsakte fest. Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen, Eisen und Stahl sowie Aluminium gehören zu den ersten Gruppen im Arbeitsplan der Europäischen Kommission. Jeder delegierte Rechtsakt regelt eigene Datenanforderungen und Fristen.

Was es schwierig macht

Die Daten liegen selten bei dem Unternehmen, das den Pass veröffentlichen muss. Sie kommen von Lieferanten, oft außerhalb der EU, in Tabellen und PDFs. Außerdem muss ein Pass noch Jahre nach dem Verkauf verfügbar, maschinenlesbar und überprüfbar sein.

Was wir umsetzen

  • Lieferantendaten erfassen und gegen die Datenanforderungen der Verordnung prüfen
  • Produktpässe mit QR-Codes nach GS1 Digital Link erzeugen
  • Pässe als W3C Verifiable Credentials signieren, damit jeder ihre Echtheit prüfen kann
  • Produktpässe an Ihr PIM, ERP oder Ihren Shop anbinden
  • Langfristiges Hosting in Deutschland

Häufige Fragen

Ab wann ist der Batteriepass Pflicht?

Ab dem 18. Februar 2027 für Batterien für Elektrofahrzeuge, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien über 2 kWh, die in der EU in Verkehr gebracht werden.

Wer ist für den Produktpass verantwortlich?

Der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt, zum Beispiel der Hersteller oder der Importeur. Er kann einen Dienstleister mit der Erstellung beauftragen, bleibt aber für den Inhalt verantwortlich.

Welche Daten gehören in den Batteriepass?

Die Angaben aus Anhang XIII der Batterieverordnung: allgemeine Informationen zur Batterie und zum Hersteller, Materialien und Zusammensetzung, CO₂-Fußabdruck, Leistung und Haltbarkeit sowie Informationen zu Demontage und Recycling. Ein Teil ist öffentlich, ein Teil nur für Behörden und Recyclingbetriebe zugänglich.

Welche Produkte brauchen außerdem einen digitalen Produktpass?

Über die ESPR kommen Produktgruppen nach und nach per delegiertem Rechtsakt hinzu. Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen, Eisen und Stahl sowie Aluminium gehören zu den ersten im Arbeitsplan der Kommission. Die genauen Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Rechtsakt.

Wie wird ein Produktpass abgerufen?

Über einen Datenträger am Produkt, meist einen QR-Code. Mit GS1 Digital Link kann derselbe Code für den Handel und für den Pass genutzt werden.

Diese Seite fasst die Regeln zum oben genannten Datum zusammen und ist keine Rechtsberatung.

Sie bereiten sich auf
den Produktpass vor?

Erzählen Sie uns von Ihren Produkten und woher die Daten kommen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

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